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Ist die Einführung einer ISO 9001:2015 förderfähig?

Markus Achatz • Nov. 01, 2020

Ist die Einführung einer ISO 9001:2015 förderfähig?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt Fördermittel für die Beratung im Qualitätsmanagement 

bereit. Das Förderprogramm trägt den Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ und wird aus dem 

Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Es handelt sich im Bereich Qualitätsmanagement um eine „allgemeine Beratung“.


Beratung wird gefördert, Zertifizierung nicht! Zu verschiedenen Zeitpunkten kann im Rahmen eines Qualitätsmanagement-Systems Beratung notwendig und sinnvoll sein. In der Regel ist das beim Aufbau der Fall, aber auch bei der aktuell laufenden Umstrukturierung aufgrund der Normenrevision. Diese Beratung wird gefördert! Achtung: Die Kosten für die Zertifizierung sind nicht zuschussfähig!


Wie funktioniert die Förderung?

Im Grunde ist es recht einfach. Sie können sogar via Online-Portal BAFA den Antrag stellen. 

https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung. Bitte als Beratungsart „Allgemeine Beratung“ anklicken


Beachten Sie bitte, dass Berater nicht als Antragsteller in Erscheinung treten können. Der Antrag muss vom Unternehmen selbst gestellt werden. Sobald Sie vom BAFA das Schreiben zur Inaussichtstellung erhalten, geht daraus der Beginn der Maßnahme deutlich hervor. Die Auswahl der Leitstelle ist Ihnen freigestellt ist, so ist es dennoch sinnvoll, eine Leitstelle zu wählen, die zu Ihrer Branche bzw. Art des Gewerbes passt. 


Tipp: Legen Sie beim Antrag das Angebot Ihres Beraters vor, so dass Kosten ersichtlich werden. Legen Sie nach erfolgter Beratung folgende Nachweise vor:

▪       Bericht über Beratungsleistung

▪       Inhaltsverzeichnis des QM-Handbuchs

▪       Auszüge aus der Dokumentation (z.B. Organigramm, Erklärung der Inkraftsetzung des QM-Systems oder

         weitere aussagekräftige und individuelle Dokumente [keine Mustertexte!])

▪       Rechnung des Beraters


Gewährte Förderung

Die Höhe der Förderung ist unterschiedlich je nach Region und je nachdem, ob das geförderte Unternehmen ein Jung- oder Bestandsunternehmen (ab 3. Jahr nach Gründung) ist. Der Fördersatz liegt zwischen 50 % und 80 % bzw. zwischen 1.500 € und 3.200 €. Bitte erkundigen Sie sich hierzu auf den Seiten der BAFA.

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